Was ist eigentlich so ein E-Scooter? Meist sehen sie aus wie Tretroller, die von einem Elektromotor unterstützt werden (meist mit Klappmechanismus, damit man wendig urban zwischen Scooter und „Öffis“ wechseln kann). Die neue Verordnung gilt nur für Fahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange! Die offizielle Bezeichung für diese neue Fahrzeugklasse lautet „Elektrokleinstfahrzeug“. Und ganz wichtig: Sie fahren nicht schneller als 20 km/h! Gefahren werden darf künftig übrigens auf Radwegen (u. ä.) und der Straße. Fußgängerwege bleiben entgegen der ursprünglichen Planungen tabu! Der Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt sein und braucht weder einen Führerschein noch besteht Helmpflicht. Die Fahrzeuge müssen mit Bremsen und einer Beleuchtungsanlage ausgestattet sein. Das Bundesministerium hat diese FAQ-Seite zum Thema eingerichtet.
Sie sollten bei der Anschaffung wirklich genau darauf achten, dass ihr Scooter auch wirklich der Verordnung entspricht und eine gültige Betriebserlaubnis hat. Derzeit werden an den verschiedensten Stellen (z. B. Baumärkte, Sportartikelgeschäfte…) Fahrzeuge angeboten, die nie für den Straßenverkehr zugelassen wurden/werden. Oft sind sie zu schnell oder andere Voraussetzungen fehlen. Nicht alles, was man kaufen kann, darf auch auf die Straße!
Mit einer Geschwindigkeit von mehr als 6 km/h sind die E-Scooter natürlich versicherungspflichtig. Ein klassisches Versicherungskennzeichen kann man an den meisten Modellen nicht montieren – ist auch nicht vorgesehen. Die Lösung wird in Form einer Aufklebplakette geboten.
Die Haftpflichtversicherung beträgt hierfür 21,80,- € im Jahr und kann bei Versicherungsmakler Bayreuth beantragt werden.