Es gibt viele gute Gründe, seinen Urlaub schon frühzeitig zu buchen. Während man also voller Vorfreude der erholsamen Zeit entgegenfiebert, können jederzeit Ereignisse eintreten, die eine Stornierung nötig machen. In solchen Fällen wünscht sich jeder, eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen zu haben, die dem Versicherten alle mit dem Rücktritt entstandenen Kosten erstattet. Eine solche Versicherung lohnt sich in jedem Fall, da unvorhergesehene Ereignisse jederzeit auftreten können. Dabei können Reiserücktrittsversicherungen für eine bestimmte Reise oder auch für ein ganzes Jahr abgeschlossen werden, die dann alle Reisen innerhalb dieses Jahres abdecken. Zu den vielen Gründen, wann eine solche Versicherung greift zählen zum Beispiel schwere Erkrankungen oder Unfallverletzungen, aber auch Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, ein unerwarteter Arbeitsplatzwechsel oder der Verlust des Arbeitsplatzes. Das erfreuliche ist, dass diese Gründe, die eine Reise unzumutbar machen, nicht nur auf den Versicherungsnehmer selbst entfallen müssen, sondern auch bei Angehörigen und Mitreisenden gelten. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Die Parksituation in deutschen Großstädten ist für viele Autofahrer ein großes Ärgernis. Dabei lauern einige Gefahren selbst für diejenigen, die sich korrekt verhalten und lediglich Opfer von Rüpeln werden, die ihr Fahrzeug in zweiter Reihe, vor einer Einfahrt oder anderweitig verkehrswidrig abstellen. Im Fall von Kollisionen mit Falschparkern sollte beachtet werden, dass grundsätzlich derjenige Schuld ist, der den Unfall verursacht hat und nicht der Halter des verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugs. Denn auch hier gilt das alte Gebot, dass sich Autofahrer den Sicht- und Straßenverhältnissen anpassen müssen und nicht einfach auf das Fehlverhalten anderer verweisen können. Allerdings können auch Falschparker in bestimmten Fällen mithaften, wenn ihr Auto in einen Unfall verwickelt wird. Während den Unfallverursacher die Hauptschuld trifft, hängt die Haftung des Falschparkers davon ab, in wie weit er zuvor die Sicht anderer Autofahrer behindert hat. Ärgerlich ist es auch, wenn man gerade wegfahren möchte, nur um dann festzustellen, dass das eigene Auto von einem Falschparker zugestellt wurde. Zwar darf man den Wagen wegschleppen und sich die Kosten später vom Verkehrssünder erstatten lassen. Allerdings muss der Geschädigte für den Abschleppdienst in Vorleistung gehen und weiß nicht, wann er sein Geld überhaupt wiedersieht. Daher sollten zugeparkte Opfer auf öffentlicher Fläche lieber die Polizei oder das Ordnungsamt rufen, um sich bestätigen zu lassen, dass man im Recht ist. Zeugen oder Fotos helfen in dieser Situation ebenfalls weiter. Wer jedoch, zum Beispiel zum schnellen Entladen, in der zweiten Reihe parken muss, kann das Risiko, dass er kostenpflichtig abgeschleppt wird etwas verkleinern. Dazu sollte zum Beispiel die Handynummer an der Windschutzscheibe befestigt werden, um schnell kontaktiert werden zu können. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Wäre es nicht schön, wenn man unseren Freund und Helfer entlasten und gleichzeitig bei Verkehrsunfällen mit Bagatellschäden die eigenen Nerven schonen könnte. Dies ist möglich, da es nicht immer zwingend erforderlich ist, die Polizei zur Unfallaufnahme zu rufen. Schließlich ist bei Kfz-Versicherungen für die Schadenregulierung eine polizeiliche Unfallaufnahme nicht zwingend, wenn der Unfallschaden bei wenigen hundert Euro liegt. Die Beteiligten können den Unfall in einem solchen Fall zum Beispiel mit dem Europäischen Unfallbericht selbst dokumentieren und gemeinsam ein Unfallprotokoll erstellen. Den Europäischen Unfallbericht erhält man bei seinem Versicherer. Dieser stellt sicher, dass alle Angaben in dem eigenen Dokument zu finden sind, die auch in einem Polizeiprotokoll stehen würden. Grundsätzlich sollte man jedoch beachten, dass bei Verletzungen von Personen oder erheblichen Blechschäden immer die Polizei gerufen werden muss. Natürlich gilt es in allen Fällen, seinen Versicherer schnellstmöglich zu kontaktieren. Außerdem sollte man niemals ein Schuldanerkenntnis abgeben. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Das Thema Gesundheit ist ein medialer Dauerbrenner, ebenso die Frage nach der Krankenversicherung. Für rund 9 Millionen Deutsche ist dabei eine Private Krankenversicherung (PKV) erste Wahl. Neben der Leistungsstärke ist vor allem die große Vielfalt an Wahlmöglichkeiten ein wichtiger Grund in die PKV zu wechseln. Doch längst nicht jeder kann sich überhaupt privat krankenversichern. Generell können sich nicht nur Selbständige, Freiberufler und Beamte für eine PKV entscheiden. Auch Angestellte haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit sich privat zu krankenversichern.
Wechselmöglichkeiten
Selbst wenn in den letzten Jahren die Zugangsvoraussetzungen zur PKV immer wieder verschärft wurden, haben auch heute noch Angestellte die Chance zu wechseln. Entscheidend, ob ein Angestellter sich überhaupt privat versichern kann, sind sein Jahresverdienst und ob dieser über der aktuellen Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahreseinkommen in diesem Jahr erstmalig die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2014 in Höhe von 53.550 Euro im Jahr bzw. 4.462,50 Euro im Monat übersteigt, scheiden zum 31.12.2014 aus der gesetzlichen Versicherungspflicht aus. Zum 1.1.2015 werden diese automatisch versicherungsfrei (und haben die Möglichkeit in die PKV zu wechseln), sofern sie auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2015 überschreiten. Deren Höhe ist derzeit noch nicht gesetzlich festgelegt. Erfahrungsgemäß liegt diese jedoch über den Werten des Vorjahres. Für Berufsanfänger, Personen, die bislang in Deutschland nicht beschäftigt waren, oder Selbständige, die in ein Angestelltenverhältnis wechseln, gelten diese Grenzen ebenfalls. Sie sind aber sofort versicherungsfrei, sofern der Jahresverdienst voraussichtlich oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
Günstig und gut
Wer in eine der rund 50 privaten Krankenversicherungen wechseln möchte, verspricht sich davon meist günstigere Beiträge und eine bessere medizinische Versorgung. Da sich der Beitrag nicht wie in der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Einkommen bemisst, sondern nach Alter, Gesundheitszustand und Umfang der Leistungen, sollte man sich frühzeitig Gedanken machen und ausführlich beraten lassen. Denn mit der richtigen privaten Krankenversicherung kommt man gut durchs Leben. Was die Qualität einer medizinischen Behandlung angeht, hat man als privat Versicherter in der Regel freie Wahl. Je nach Tarif lässt sich aber auch mit dem so genannten Primärarzt-Prinzip Geld sparen. Dabei überweist der Hausarzt den Versicherten zu einem Facharzt. So wird verhindert, dass durch falsche Arztbesuche unnötig Kosten produziert werden.
Vorteile beim Arzt
Die Vorteile der PKV sollen sich eigentlich nicht in der Versorgung zeigen, dennoch ergeben immer wieder Stichprobentests, dass ein privat Versicherter Vorzüge genießt. Im letzten Jahr ergab beispielsweise eine Telefonumfrage bei 470 Praxen in Hessen: Im Schnitt warten Patienten aus der gesetzlichen Krankenversicherung 20 Tage länger als PKV-Versicherte auf einen Facharzttermin. Besonders lange warten der Studie zufolge gesetzlich Versicherte bei Augenärzten, Neurologen und Dermatologen. In den gleichen Fachgebieten warten PKV-Versicherte nur halb so lange auf einen Termin. Doch die Wartezeit auf Arzttermine ist nur ein Vorteil von vielen. Viele PKV-Tarife bieten für den Krankenhausaufenthalt Einbettzimmer und Chefarztbehandlung. Auch beim Thema Zahnarzt können sich Versicherte den Wunschversicherungsschutz aussuchen – gerade bei Zahnersatz eine finanziell lohnende Entscheidung. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Egal ob man zur Miete wohnt oder im Eigenheim. Sein Zuhause will jeder bewahren, erst Recht wenn man viel Zeit und Geld in die Ausstattung nach eigenen Wünschen und Bedürfnissen gesteckt hat. Schäden daran sind deshalb immer ein Problem. Mit einer Hausratversicherung sichern Sie Ihr Hab und Gut in den eigenen vier Wänden ab. Je nach Vertrag kommt die Versicherung für Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm ab Windstärke 8 und Hagel auf. Hinzu kommen auch Schäden aus Einbrüchen und Vandalismus. Versichert ist dabei der komplette Hausrat. Angefangen von Möbeln, Schrankinventar über Gardinen und Wäsche bis hin zu Musikinstrumenten, Elektro- und Sportgeräten. Die Versicherung bezahlt im Schadensfall den Wiederbeschaffungswert der zerstörten oder abhanden gekommenen Gegenstände. Wertsachen wie Bargeld, Schmuck oder Pelze, Wertpapiere oder Kunstwerke können mit einem Anteil der Versicherungssumme (zum Beispiel 20 Prozent) abgesichert werden. Wer Kostbarkeiten wie Antiquitäten oder Gemälde besitzt, sollte je nach Bedarf eine Spezialversicherung abschließen. Moderne Häuser haben häufig viele Glasflächen verbaut. Egal ob Glastüren, großflächige Fenster, Glaswände oder Cerankochfelder, hier kann schnell etwas zerbrechen. Daher lässt sich eine Hausratversicherung auch um eine Glasversicherung ergänzen. Mit weiteren Beitragszuschlägen lassen sich wiederum auch Überspannungsschäden durch Blitzeinschläge oder andere Elementarschäden versichern. Für Fahrräder gelten in der Regel besondere Bedingungen. Sie sind nicht automatisch in der Hausratversicherung abgesichert. Generell müssen Räder unterwegs mit einem wirksamen Fahrradschloss gegen Diebstahl gesichert werden. Nach der Rückkehr muss das Fahrrad zudem im Fahrradkeller untergestellt werden, sofern ein solcher Raum vorhanden ist. Für die Gefahr eines Fahrraddiebstahls muss stets eine spezielle Fahrradversicherung als Zusatzbaustein zur normalen Hausratversicherung abgeschlossen werden. Wichtig zu wissen: Bei Vertragsabschluss müssen der Wert des Hausrats und die Versicherungssumme übereinstimmen, sonst kann es im Schadensfall zu bösen Überraschungen kommen. Eine solche Unterversicherung ist in der Regel ausgeschlossen, wenn jeder Quadratmeter der Wohnung mit 650 Euro versichert wird. Darüber hinaus ist auch stets der jeweilige Wohnort für die Beitragshöhe der Hausratversicherung ausschlaggebend. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Wer heute eine Altersvorsorge aufbauen möchte, steht in einem Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Rendite. Auf der einen Seite befindet sich die klassische Lebensversicherung, die ein hohes Maß an Sicherheit bietet, aber unter den niedrigen Zinsen leidet. Die fondsgebundene Lebensversicherung ohne Garantien bietet auf der anderen Seite höhere Renditechancen, birgt aber zugleich höhere Risiken. Die Axa Relax Rente erweitert das bestehende Produktangebot um ein Modell, das durch unterschiedliche Anlageformen Renditechancen der Kapitalmärkte nutzt und sie mit einer Garantiekomponente verbindet. Die vier Bausteine Garantie, Wertzuwachs, Rendite und Flexibilität sind das Fundament der AXA Relax Rente, die bei den unterschiedlichen Varianten individuell gewichtet werden. Die Kombination dieser Bausteine kann – je nach Lebenssituation – jederzeit während der Vertragslaufzeit geändert werden. Wichtigstes Element ist der Baustein Garantie. Die bei Vertragsbeginn vereinbarten Beiträge zur Hauptversicherung stehen zum Rentenbeginn garantiert zur Verfügung. Die Sicherstellung der Garantie erfolgt über die Anlage im Sicherungsvermögen der AXA Lebensversicherung AG. Durch die Ausnutzung weiterer Bausteine ist ein hoher Wertzuwachs möglich. Die Beteiligung an den Entwicklungen eines Index, der sich an der Performance der 50 führenden Unternehmen Europas orientiert, eröffnet diese Chancen. Man profitiert bis zu einer monatlichen Obergrenze – dem sogenannten Cap – von positiven Entwicklungen, ist jedoch abgesichert gegen mögliche Verluste. Jeder Wertzuwachs, der pro Jahr erzielt wird, erhöht automatisch das Vertragsvermögen. Zusätzliche Renditechancen bietet die Anlage in gemanagte Dachfonds oder Einzelfonds. In allen Varianten ist zudem der ausgezeichnete Berufsunfähigkeitsschutz der AXA einschließbar. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Im April ist das zweite Mal in diesem Jahr ein Fall von großflächigem Identitätsdiebstahl im Internet aufgedeckt worden. Mehrere Millionen Deutsche waren hiervon betroffen. Mit den gestohlenen E-Mail-Adressen und den zugehörigen Passwörtern versuchen Kriminelle, sich in E-Mail-Konten einzuloggen und diese für den Versand von SPAM-Mails zu missbrauchen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass es sich bei den gefundenen Adressen und Passwörtern nicht nur um die Zugangsdaten zu E-Mail-Konten handelt, sondern auch um Zugangsdaten zu anderen Online-Diensten wie Online Shops, Internet-Foren oder sozialen Netzwerken. Die Webseite https://www.sicherheitstest.bsi.de bietet eine Überprüfungsmöglichkeit, ob man von dem Identitätsdiebstahl betroffen ist. Angesichts der Zunahme von Identitätsdiebstahl im Internet sollten Passwörter nach bestimmten Regeln ausgesucht werden und regelmäßig geändert werden. Ein gutes Passwort besteht dabei aus mindestens acht Zeichen und enthält Groß und Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen. Als Passwort ungeeignet sind Geburtsdaten, der eigene Name, die Ziffernfolge 123456 oder das Wort Passwort. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Ein ausgewogenes Anlageportfolio zeichnet sich durch seine breite Aufstellung aus. Das heißt, dass risikoreiche und renditestarke Anlagen stets durch risikoarme und dafür jedoch renditeärmere Produkte ergänzt werden. Der Klassiker unter den sicheren Anlagen sind die sogenannten Rentenfonds. Dabei handelt es sich um Investmentfonds, die ihre Gelder vorrangig in festverzinsliche Wertpapiere, wie zum Beispiel Pfandbriefe, Kommunalobligationen oder Anleihen, investieren. Die Rendite erwirtschaften die Rentenfonds durch die erhaltenden Zinszahlungen sowie den Handel mit den entsprechenden Wertpapieren. Rentenfonds gibt es in unterschiedlicher Zusammensetzung. Es gibt Produkte, die speziell nur in deutsche Wertpapiere investieren, oder solche die auch in Anlagen aus Europa und anderen Regionen engagiert sind. Gemeinsam haben sie jedoch alle, dass sie eine vergleichsweise sichere Rendite erwirtschaften, die wiederum eine gute Basis für eine langfristige Geldanlage bietet. Denn in der Regel lässt sich die jährliche Rendite aufgrund der feststehenden Zinszahlungen sehr gut im Vorhinein kalkulieren. (Quelle CASMOS Media GmbH
Die Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer) wurde bislang von den jeweiligen Bundesländern erhoben und verwaltet. Zum 1. Juli 2009 wurde die Ertrags- und Verwaltungshoheit der Kfz-Steuer von den Bundesländern auf den Bund übertragen. Bis längstens zum 30. Juni 2014 üben die Landesfinanzbehörden die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer aus. Danach ist die Zollverwaltung für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig. Künftig sind die entsprechenden Hauptzollämter die Ansprechpartner in puncto Kfz-Steuer. Aufgrund des großen Umfangs der Daten von etwa 58 Millionen Fahrzeugen erfolgt die Aufgabenüberleitung schrittweise. Im Februar machten Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen den Anfang. Im März folgten Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Für April ist die Aufgabenüberleitung in Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland vorgesehen. Im Mai erfolgt schließlich die Überleitung in den Bundesländern Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Daten werden dabei in ein neues, automatisiertes Verfahren der Zollverwaltung übernommen. Wichtig: Erteilte Kraftfahrzeugsteuerbescheide behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Auch bereits gewährte Vergünstigungen müssen nicht neu beantragt werden. Bei der Steuerbemessung ändert sich ebenfalls nichts. Außerdem bleibt die bisherige Steuernummer als Bezug für etwaige Rückfragen oder Korrespondenz erhalten. Die Zollverwaltung wird zunächst intern neue Steuernummern vergeben. Die Zollbehörden weisen zudem daraufhin, dass der Lastschrifteinzug oder die Kfz-Steuererstattung infolge von technischen Umstellungsarbeiten aufgrund des Übergangs um mehrere Wochen verzögert erfolgen kann. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Alles neu macht der Mai – diese Weisheit gilt in diesem Jahr vor allem für die Flensburger Verkehrssünderkartei. Neben dem Namen – aus dem bisherigen Verkehrszentralregister wird das Fahreignungsregister – ändert sich vor allem die Punktesystematik. Im Fahreignungsregister lassen sich bis zum Entzug der Fahrerlaubnis künftig nur noch acht statt bisher 18 Punkte ansammeln. Im Gegenzug ändert sich aber auch die entsprechende Punktevergabe, denn eingetragen werden nur noch Verstöße, die die Verkehrssicherheit gefährden. Bei Vergehen, die nicht direkt eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen, gibt es künftig keine Punkte mehr. Allerdings steigen dafür auch die Strafzahlungen bei manchen Verstößen. Punkte aus dem alten System werden umgerechnet. Ab Mai gibt es für Verkehrsverstöße oder Straftaten nur noch ein bis drei Punkte, statt wie bisher ein bis sieben Punkte. Einfache Ordnungswidrigkeiten ergeben einen Punkt. Für grobe Ordnungswidrigkeiten sowie Straftaten fallen zwei Punkte an. Drei Punkte gibt es für Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis. Ähnlich wie im bisherigen System ist auch im neuen Fahreignungsregister ein Punkteabbau möglich. Bis zu einem Stand von ein bis fünf Punkten kann ein Punkt durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar abgebaut werden. Zudem ermöglichen starre Tilgungsfristen einen besseren Überblick, wann Punkte erlöschen. Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt erlöschen nach zweieinhalb Jahren. Eintragungen mit zwei Punkten entfallen nach fünf Jahren und Straftaten mit drei Punkten werden nach zehn Jahren gelöscht. Delikte wie Telefonieren am Steuer oder Verstoß gegen die Winterreifenpflicht werden ab dem 1. Mai 2014 teurer. Ähnliches gilt für Parkverstöße. Zahlte man bisher zwischen 5 und 25 Euro, verlangen die Kommunen künftig 5 Euro mehr. (Quelle CASMOS Media GmbH)