Kleine und große Missgeschicke sind im Alltag schnell passiert. Egal ob man bei einem Fahrradunfall einen Fußgänger verletzt, mit dem Feierabendbier den Laptop eines Freundes unbrauchbar macht oder die teure Vase des Nachbarn umstößt, man muss für den selbst angerichteten Schaden haften – mit seinem gesamten Vermögen, in unbegrenzter Höhe und das lebenslang. Dies ist der simple Grundsatz im Bürgerlichen Gesetzbuch. Entsprechende finanzielle Risiken lassen sich zwar mit einer privaten Haftpflichtversicherung sehr gut abdecken, aber viele Deutsche verzichten noch immer auf diesen Basisschutz. Die private Haftpflichtversicherung bietet je nach Geldbeutel und Absicherungswunsch eine Vielzahl an Möglichkeiten. Entscheidend für die Versicherungsleistung im Schadensfall ist die so genannte Deckungssumme, also der maximal versicherte Schaden. Die Deckungssumme liegt bei mindestens 3 Mio. Euro, beträgt aber oftmals auch 10 Mio. Euro oder mehr. Gezahlt wird jeweils ein Betrag in Höhe des nachgewiesenen Schadens bis maximal zu der im Versicherungsschein genannten Deckungssumme für Personen- und Sachschäden. Versichert sind nur die Schäden, die „unbekannten“ Personen „woanders“ zugefügt werden. Zerstört also ein Ehepartner das teure Smartphone seiner Frau, geht sie leer aus. Wer Freunden beim Umzug hilft und dabei Dinge fallen lässt und zerstört, dessen Haftpflicht zahlt in der Regel nicht, es sei denn in der Police sind sogenannte Gefälligkeits-Handlungen eingeschlossen. Wichtiger Bestandteil kann auch der Einschluss einer Forderungsausfalldeckung sein. Diese schützt gegen Personen, die einen schädigen, aber keine eigene Haftpflichtversicherung besitzen. Für Ehepaare, Lebensgefährten und Familien reicht meist ein Vertrag. Im Regelfall sind auch unverheiratete, volljährige Kinder, die sich noch in der Schul- oder einer unmittelbar daran anschließenden beruflichen Erstausbildung befinden mitversichert. Wer Geld sparen will, sollte genau rechnen: Manche Versicherer bieten bei Verträgen in mehreren Versicherungssparten Rabatte an. Sparmöglichkeiten gibt es auch, wenn man sich für längere Zeit an eine Gesellschaft bindet und beispielsweise einen 5-Jahres-Vertrag abschließt. Außerdem werden Tarife mit Selbstbehalt deutlich günstiger angeboten. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Die beliebteste Form der Altersvorsorge in Deutschland sind die eigenen vier Wände. Damit verbunden sind oftmals auch jede Menge Schulden. Allerdings ist es risikoreich sich solche große Summen ohne Darlehensschutz aufzubürden. Denn: Nur wenige Monate Einkommensausfall genügen, um durch fehlende Liquidität am Ende das Eigenheim zu verlieren. Abhilfe schafft hier eine Restkreditversicherung. Dieser Darlehensschutz bietet umfangreiche Absicherung gegen die verschiedensten Lebensrisiken. Der Darlehensschutz von CreditLife ist eine solche Restkreditversicherung. Der Darlehensschutz kann direkt mit Abschluss des Darlehensvertrages und sogar bis zu 12 Monate danach gewählt werden. In Fällen von Arbeitslosigkeit, krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit oder im Todesfall übernimmt CreditLife die weitere Zahlung der Darlehensraten. Dies ist oftmals essentiell: Denn meist ist das Einkommen des Hauptverdieners für die Finanzierung des Eigenheims unerlässlich. Der Kreditnehmer selbst sowie dessen Angehörige werden auf diese Weise zuverlässig vor Zahlungsausfällen in schwierigen Lebenssituationen abgesichert. Wichtig zu wissen: Für die Form der Todesfall-Absicherung entfällt sogar eine Gesundheitsprüfung. Die monatlichen Zahlungen der CreditLife werden dann über die gesamte Vertragslaufzeit geleistet. Im Fall der Arbeitslosigkeit werden die vereinbarten Zahlungen über 24 Monate geleistet. Der CreditLife-Darlehensschutz wurde speziell für die Absicherung von Darlehen zum Erwerb sowie zum Neu-, Aus- und Umbau von Immobilien entwickelt. Die Risikobausteine lassen sich flexibel kombinieren und an den jeweiligen Kundenbedarf individuell anpassen. Der Versicherungsbeitrag wird monatlich unabhängig von den Kreditraten gezahlt. (Quelle CASMOS Media GmbH)