Radfahrer können aufatmen. Sie müssen auch weiterhin keinen Helm tragen. Dies hat der Bundesgerichtshof im Juni 2014 entschieden. Wer als Radfahrer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, hat weiterhin vollen Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Dennoch erklärten die Bundesrichter am Rande, dass das immer in Abhängigkeit des allgemeinen Verkehrsbewusstseins zu beurteilen ist. Übersetzt heißt das: Wenn eines Tages eine Mehrheit der Radfahrer einen Helm trägt, könnte sich die aktuelle Rechtsauffassung wieder ändern und eine Helmpflicht durch die Hintertür Wirklichkeit werden. Besonders Acht geben müssen nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs jedoch Radsportler. Deren potenzielle Mitschuld wurde zwar nicht verhandelt, allerdings lassen die Formulierungen der Richter vermuten, dass aufgrund des größeren Gefährdungspotenzials und der hohen Verbreitung von Helmen bei Radsportlern ein Mitverschulden ohne Helm gegeben ist. Ein solcher Fall ist bislang aber noch nicht verhandelt. Radfahrer, die trotz Haftpflichtversicherung auf Nummer sicher gehen wollen, tragen einen Helm. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Was könnte es an einem windigen Herbsttag Schöneres geben, als auf einem Hügel zu stehen und einen Drachen steigen zu lassen? Der Wind zupft an den Wimpeln und Fähnchen und die Kleinen jauchzen vor Glück. Doch so romantisch dieses Schauspiel ist: Es birgt Gefahren und verlangt in manchen Fällen zusätzlichen Versicherungsschutz. Denn auch leichtgewichtige Modellflieger unterliegen laut Luftverkehrszulassungsordnung einer gesetzlichen Versicherungspflicht. Dies sind z. B. Drachen und Modellflugzeuge, die weniger als fünf Kilogramm wiegen. Eine Ausnahme gibt es für reines Spielzeug – jedoch hat der Gesetzgeber nicht genau definiert, wo das Spielzeug aufhört und der Modellflieger beginnt. Wer den herbstlichen Spaß sicher genießen will, erkundigt sich daher besser vorher bei seiner Haftpflichtversicherung, ob diese für eventuelle Schäden aufkommt. Wenn die Versicherung grünes Licht gibt, muss man nur noch einen Ort finden, der nicht in einem Naturschutz- oder Wohngebiet liegt. Auch die Nähe von Industriegebieten, Flughäfen, Autobahnen und Hochspannungsleitungen ist tabu. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Zahnersatz ist teuer, eine Zusatzversicherung spart Geld
Hans Johann Drechsler | Keine Kommentare09.09.2014
Für gesetzlich Versicherte ist der alljährliche Zahnarztbesuch oft ein Graus. Nicht nur, dass für viele Menschen Bohrer und Spritze zu den unangenehmsten Dingen im Leben gehören, sondern auch, dass ein Zahnarztbesuch häufig unangenehme Kosten hinterlässt. Der Grund ist: Die gesetzlichen Krankenkassen haben seit geraumer Zeit ihre Leistungen im Zahnbereich Stück für Stück reduziert. In der Folge müssen viele Leistungen des Zahnarztes nun vollständig oder zum Teil aus dem eigenen Geldbeutel bezahlt werden. Wer heute auf Zahnersatz, Brücke oder Füllung angewiesen ist, braucht ein dickes Portemonnaie. Denn wer mehr als die Standardversorgung der gesetzlichen Krankenkassen will, muss privat zuzahlen. Das beginnt mit der berühmten Amalgam-Füllung und endet bei teuren Sonderwünschen. Die Lösung für dieses Problem lautet: private Zahnzusatzversicherung. Als Ergänzung zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bieten Zahntarife hohe Kostenerstattungen für Inlays, Kronen und andere Zahnersatzmaßnahmen. Auch die professionelle Zahnreinigung wird von manchen Tarifen übernommen. In Kombination mit anderen Tarifen der Krankenzusatzversicherung sind auch Brillenleistungen oder Chefarztbehandlung günstiger zu haben. So oder so lässt sich im Regelfall über die Jahre deutliche Summen sparen, um sich gerade bei den Zähnen nicht einschränken zu müssen. Wichtig: Vorerkrankungen führen oftmals zu Leistungsausschlüssen, weshalb eine Absprache mit dem Zahnarzt bei entsprechenden Problemen hilfreich ist. Was für Erwachsene gilt, trifft auch auf Kinder zu. Auch hier wurden die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen reduziert, so dass ein spezieller Zahnzusatz-Tarif für Kinder viel Geld sparen kann. Das gilt besonders, wenn irgendwann einmal der Besuch beim Kieferorthopäden ansteht oder zahnerhaltende Maßnahmen notwendig werden sollten. Sinnvoll sind Zahnzusatzversicherungen für Kinder mit einem vollständigen Milchgebiss, also ab etwa 3 Jahren. Wer eine Zahnzusatzversicherung deutlich später abschließt, kann unter Umständen Leistungsausschlüsse beispielsweise in der Kieferorthopädie erhalten. Dies ist umso ärgerlicher, da Zahnspangenbehandlungen rasch vierstellige Beträge kosten. (Quelle CASMOS Media GmbH)