Die Brexit-Folgen für die Wirtschaft
21.07.2016
21.07.2016
Nach dem Abschluss eines Studiums oder einer anderen Ausbildung beginnt ein neuer Lebensabschnitt, der auch versicherungstechnisch neue Anforderungen stellt. Welche Policen sind nun unverzichtbar?
Neben dieser Kernvorsorge können je nach persönlichen Umständen auch weitere Policen sinnvoll sein, etwa eine Hausrat-, Unfall- oder Rechtsschutzversicherung. Idealerweise sollten sich Berufseinsteiger individuell zu ihrem Versicherungsschutz beraten lassen.
Der Versichererverband GDV hat neue Empfehlungen für die Gestaltung der Standmitteilungen formuliert, mit denen Lebens- und Rentenversicherungskunden jährlich über ihr aktuelles Vertragsguthaben und ihre Rentenprognose informiert werden. In Zukunft sollen die Schreiben auch für Versicherungslaien leichter verständlich sein.
Mit wissenschaftlicher Unterstützung wurden allgemeinsprachliche Alternativen für typische „Versicherungsdeutsch“-Formulierungen erarbeitet. Für einige Stellen wird auch empfohlen, auf Tabellen statt auf Fließtext zu setzen. Der Unterschied zwischen garantierten und möglichen Leistungen soll stärker als bisher verdeutlicht werden. Zudem hält der GDV einige standardmäßig enthaltene Informationen für verzichtbar, während er hier und da flankierende Erläuterungen oder Beispielrechnungen anrät. Wer also bisher mit einem Stirnrunzeln über seine Standmitteilung gebeugt saß, kann Hoffnung schöpfen.
Dass die Immobilienpreise in den deutschen Metropolen mal wieder einen satten Anstieg verzeichnet haben, ist mittlerweile eine regelmäßig wiederkehrende Nachricht. In die Reihe der Mahner, die aufgrund dieser Entwicklung eine Überhitzung befürchten, reiht sich nun auch der Chefvolkswirt der Commerzbank, Jörg Krämer. Seiner Ansicht nach befeuert die EZB auf zweierlei Weise den Immobilienmarkt: Zum einen trägt die Niedrigzinspolitik zur unverändert wachsenden Beliebtheit der Immobilie als Anlageobjekt bei; zum anderen wurde jüngst der ohnehin schon große Kreis möglicher Käufer durch den Nullzins noch einmal erweitert. Auch wenig solvente Menschen könnten nun zugreifen.
Kann hierzulande passieren, was sich vor einem Jahrzehnt in den USA mit der Subprime-Krise ereignete? Eine riesige Blase, die irgendwann platzt und enorme Vermögenswerte vernichtet? Eine solche Gefahr sehen die meisten Marktbeobachter nach wie vor nicht. Die Nachfrage wird in perspektivreichen Städten noch viele Jahre lang das Angebot übersteigen, zum Leidwesen der Interessenten, zur Freude der Immobilienbesitzer. Mit anderen Worten: Die Fundamentaldaten stimmen. Lediglich an einigen „Hot Spots“ dürfte früher oder später mit Korrekturen zu rechnen sein.
Immer mehr Lebensbereiche wandern ins Internet; über die Hälfte der Deutschen wickelt ihre Bankgeschäfte mittlerweile überwiegend per Tablet, Laptop oder Smartphone ab, der Online-Handel wächst und wächst. In Versicherungsbelangen hingegen bevorzugen die Menschen hierzulande laut einer aktuellen Studie weiterhin den persönlichen Kontakt. Wenn es um den Abschluss neuer Policen geht, wenden sich 71 Prozent der Umfrageteilnehmer an den Versicherungsmakler ihres Vertrauens. Bei anderen Fragen und Anliegen konsultieren 38 Prozent den Makler, während 48 Prozent direkt bei der Versicherung anrufen. In diesen Zahlen wird deutlich: Versicherung ist und bleibt Vertrauenssache, von Mensch zu Mensch.
10.02.2016
Heutige Smartphones sind kleine Wunderwerke der Technik und haben oft einen entsprechenden Preis. Es liegt daher nahe, sie mit einer speziellen Versicherung zu schützen. Immerhin gibt es sonst kaum Wertgegenstände, die so ausgiebig genutzt und herumgetragen werden – was das Beschädigungs-, Verlust- und Diebstahlrisiko erhöht.
Der Versicherungsmarkt bietet ein schier unüberschaubare Zahl von Smartphone-Policen. Wer sie vergleicht, sollte nicht bloß auf den Preis schauen – oftmals wird der nämlich mit zahlreichen Ausschlüssen gedrückt, die den Schutz aushöhlen. Manche Anbieter zahlen etwa nicht, wenn das Handy zwischen 22 und 6 Uhr gestohlen wird. Zudem kann der Begriff der „Fahrlässigkeit“ unterschiedlich ausgelegt werden – selbstredend verwirkt man mit fahrlässigem Verhalten den Versicherungsschutz. Es gilt also, die Bedingungen genau zu lesen. Wenn sie einen soliden Deckungsumfang beinhalten, können ein paar Euro Monatsprämie bei höherwertigen Geräten eine lohnenswerte Investition sein.
28.01.2016
Wenn ein Sturm Bäume umgestürzt oder Dächer abgedeckt hat, kommt oft die Gebäude- oder Hausratversicherung für entstandene Schäden auf. Versicherte sollten jedoch schnell und umsichtig reagieren, um die fällige Erstattung nicht zu gefährden.
Zunächst ist zu klären: Gab es überhaupt „offiziell“ einen Sturm? Dafür muss laut den meisten Versicherungsbedingungen mindestens Windstärke acht geherrscht haben (62 Stundenkilometer). Der Deutsche Wetterdienst hilft in diesem Punkt weiter. Zudem sollte man das Aufräumen nicht überstürzt angehen. Natürlich sollte verhindert werden, dass der Schaden sich ausweitet oder zu einer Gefahr für Mensch oder Tier wird. Doch davon abgesehen sollte alles unterlassen werden, was die Schadens(ursachen)feststellung beeinträchtigen würde. Am besten dokumentieren Betroffene den Schaden sorgfältig (Foto oder Video) und klären mit dem Versicherer ab, was unternommen werden kann.
Mitunter erreichen sie die Größe von Tischtennisbällen, und ihr Zerstörungswerk an ungeschützten Autos kann entsprechend kostspielig werden: Hagelkörner. Glücklicherweise sind Hagelschäden von der Teilkasko ebenso abgedeckt wie Schäden durch Stürme, Überschwemmungen oder Blitzschläge. Für den Versicherten hat das den Vorteil, dass üblicherweise keine Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt erfolgt, wie es bei einem Vollkasko-Schaden der Fall wäre. Zudem greifen beim Teilkasko in der Regel niedrigere Selbstbeteiligungen.
Als Versicherte/r können Sie wählen: Entweder erstattet der Versicherer die Reparaturkosten oder er zahlt Ihnen den Betrag, der für eine „fiktive“ Schadensbehebung angesetzt wird. Ebenfalls wichtig zu wissen: Die Erstattungssumme darf die Wertminderung des Autos nicht überschreiten. Wenn der Wiederverkaufswert durch die Schäden lediglich um 800 Euro gesunken ist, die Reparatur aber das Doppelte kosten würde, muss der Versicherungsnehmer gegebenenfalls die Lücke mit eigenem Geld schließen. Kommt es zum Streit über die Summe, entscheidet ein Sachverständigenausschuss, in den Versicherer und Versicherter jeweils einen Gutachter entsenden.
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