Generell hat ein schuldlos Unfallbeteiligter, dessen Auto zur Reparatur in die Werkstatt muss,
Anspruch auf die Erstattung von Mietwagenkosten durch die Versicherung des
Unfallverursachers. Wie das Amtsgericht Hamburg-Barmbek kürzlich urteilte (Aktenzeichen 816
C 111/24), sollten diese Kosten aber in einem vernünftigen Rahmen bleiben – andernfalls darf
der Versicherer die Erstattungsleistung kürzen.
Geklagt hatte ein Unfallopfer, das 3.500 Euro für einen Interims-Mietwagen gefordert, jedoch
nur 2.200 Euro erhalten hatte. Der gegnerische Versicherer begründete die Kürzung mit einem
unverhältnismäßig hohen Tagessatz. Dem schloss sich das Gericht an und wies die Klage ab, da
das Gebot der Schadenminderung für alle Beteiligten gelte – somit sei auch bei der
Mietwagenauswahl und -buchung auf Wirtschaftlichkeit zu achten.
Anders verhält es sich bei der Wahl der Werkstatt: Unfallgeschädigte müssen prinzipiell keinen
Angebotsvergleich für die Reparatur ihres Autos vornehmen, es gilt das sogenannte
Werkstattrisiko für den gegnerischen Versicherer.
Aktuelle News
Es war eine schwere Geburt: Schon 2014 beschloss die EU, dass die Mitgliedsstaaten ihren
Bürgern kostenlose Datenbanken zum Girokontenvergleich bereitstellen müssen. Kurz darauf
verpflichtete sich auch Deutschland mit dem Zahlungskontengesetz dazu. Geplant war, dass
private Anbieter solche Vergleiche aufsetzen und zertifizieren lassen. Der Pferdefuß daran:
Private Vergleichsplattformen können keine Bank zur Teilnahme zwingen. In den Übersichten
klafften daher beträchtliche Lücken. Auch die Stiftung Warentest, die im nächsten Schritt mit der
Umsetzung beauftragt wurde, konnte dieses Problem nicht lösen.
Seit dem letzten Jahr jedoch gilt für die Banken eine gesetzliche Pflicht, ihre GirokontenKonditionen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitzuteilen. Diese hat
unter kontenvergleich.bafin.de Mitte Januar selbst ein Vergleichsportal online gestellt, unter
dem aktuell rund 6.900 Kontomodelle von 1.100 Banken verglichen werden können. Für jedes
werden 27 Daten bereitgestellt. Damit genießen Bankkunden eine zuvor ungekannte
Transparenz bei der Wahl ihres kontoführenden Instituts.
Vor allem infolge der Hochwasser im Mai und Juni lag die Summe der Schäden durch Sturm,
Hagel und Überschwemmung 2024 erneut über der Fünf-Milliarden-Marke. Wie der VersichererGesamtverband GDV mitteilte, sank die Gesamtzahl gegenüber 2023 zwar um rund 100
Millionen auf 5,5 Milliarden Euro. Eine besorgniserregende Tendenz zeigt sich aber bei den
Elementarschäden wie Überschwemmungen, die nach 300 Millionen und 1,0 Milliarde in den
beiden Vorjahren nunmehr auf 2,5 Milliarden Euro gestiegen sind. Davon gehen circa zwei
Milliarden auf das Juni-Hochwasser zurück, das vor allem in Bayern und Baden-Württemberg
wütete. Gegen die wachsende Überschwemmungsgefahr ist nur etwa jedes zweite Gebäude in
Deutschland mit einem Elementarschutz versichert.
Unterdurchschnittlich fiel dagegen der Naturgefahren-bedingte Schaden in der Kfz-Versicherung
aus: Mit rund einer Milliarde Euro lag er etwa eine Viertelmilliarde unter dem Schnitt der
Vorjahre. Das dürfte sich indes nicht in den Beiträgen bemerkbar machen, denn an anderen
Fronten ringen die Kfz-Versicherer mit immensen Kostensteigerungen.
Gute Nachrichten für Kunden mit klassischen Lebens- und Rentenpolicen: Gemäß vorläufigen
Auswertungen des Fachmagazins procontra hat rund jeder zweite deutsche Lebensversicherer
seine Überschussbeteiligung für 2025 erhöht. Nur ein Anbieter wird seine laufende Verzinsung
(um einen halben Prozentpunkt) absenken. In der Spitze erhalten die Kunden nun 3,35 Prozent
Zinsen, am unteren Ende sind es 1,75 Prozent. Grundlage der Analyse sind die
Überschussdeklarationen von 42 Versicherern, darunter die meisten Branchenschwergewichte.
Die jeweils geltende laufende Verzinsung kann der Standmitteilung entnommen werden, die
Lebensversicherungskunden jährlich erhalten. Das Plus wird dem Vertragsguthaben
unwiderruflich gutgeschrieben und trägt fortan zum Zinseszinseffekt bei. Am Ende der
Vertragslaufzeit kommt noch eine Schlussüberschussbeteiligung hinzu. Die Höhe der
Überschüsse hängt im Wesentlichen vom Erfolg des Versicherers am Kapitalmarkt und vom
allgemeinen Zinsniveau ab, aber auch bei Kosteneinsparungen oder Risikoüberschüssen können
die Versicherten profitieren.
Wer die Massenmedien verfolgt, kann schnell den Eindruck gewinnen, dass Elektroautos leichter
und häufiger Feuer fangen als Benzin- oder Dieselfahrzeuge. Das liegt jedoch einfach an der
häufigeren Berichterstattung über solche Ereignisse. Tatsächlich geben die Schadensstatistiken
der Versicherer keine höhere Brandgefahr von E-Autos her.
2023 verzeichneten die Kaskoversicherer 14.200 Autobrände, die einen Gesamtschaden von rund
100 Millionen Euro verursachten, also etwa 7.100 Euro pro Fall. Der Anteil der Elektrofahrzeuge
daran ist ungefähr so hoch wie ihr Anteil an allen versicherten Fahrzeugen.
Dass E-Auto-Brände in den Medien dennoch überrepräsentiert sind, dürfte in erster Linie auf das
besondere Brandgeschehen zurückzuführen sein, das bei einer Beteiligung der Antriebsbatterie
auftritt. Bei einem sogenannten Thermal Runaway können sich Zellen überhitzen und schließlich
in Flammen aufgehen, die dann schwierig zu löschen sind und enorme Rauchmengen
hervorbringen. Mitunter müssen die Fahrzeuge in Löschwasser getaucht werden, um die Batterie
abzukühlen.
Der Bankenverband ließ durch das Meinungsforschungsunternehmen Kantar ermitteln, wie es
um die Finanzbildung der 14- bis 24-Jährigen in Deutschland bestellt ist. Das Ergebnis bestätigt
erneut die seit einigen Jahren anschwellenden Rufe nach einer Verankerung dieses
Wissensgebiets im Schulunterricht.
So konnten 27 Prozent der rund 700 Befragten mit dem Begriff „Aktie“ nichts anfangen, von den
Mädchen und jungen Frauen sogar 40 Prozent. 26 Prozent aller Umfrageteilnehmer hatten keine
Vorstellung, was sich hinter dem Begriff „Inflation“ verbirgt. Kleiner Lichtblick: Bei der 2021
durchgeführten Vorgängerstudie betrug dieser Wert noch 44 Prozent, hier hat das Wissen also
zugenommen – sicherlich wegen der medialen Aufmerksamkeit, die das Thema in den letzten
Jahren erfahren hat. 18 Prozent der Umfrageteilnehmer, gegenüber 14 Prozent 2021, konnten in
diesem Jahr die aktuelle Inflationsrate grob einschätzen. Summa summarum überrascht es nicht,
dass jeweils 40 Prozent meinen, in der Schule wenig oder so gut wie nichts über Finanzen und
Wirtschaft zu lernen.
In der Bundeshauptstadt haben sich die durchschnittlichen Wohnungsmieten bei
Neuvermietungen von 2014 bis 2023 mehr als verdoppelt. Während vor neun Jahren noch 8,10
Euro pro Quadratmeter aufgerufen wurden, waren es im vergangenen Jahr 16,35 Euro, wie die
Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken mitteilte. In die Statistik
gingen online inserierte Erst- und Wiedervermietungen ein.
Mit seiner Preiswachstumsrate von 8,1 Prozent p. a. liegt Berlin an der Spitze der 14 größten
Städte Deutschlands. Am anderen Ende rangiert Dresden mit 2,4 Prozent. Den höchsten
Quadratmeterpreis müssen Neumieter allerdings nach wie vor in München bezahlen, wo im
Schnitt über 20 Euro verlangt werden. In mittlerweile 8 Städten liegt der Durchschnittspreis bei
mehr als 10 Euro – 2014 war das nur in München, Frankfurt und Stuttgart der Fall.
Um den Mietpreisanstieg zu dämpfen, fordert Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner nun
eine strengere Anwendung der sogenannten Mietpreisbremse. Ob die allerdings über 2025
hinaus noch Bestand haben wird, steht in den Sternen – die Ampel-Koalition plante zwar eine
Verlängerung, zerbrach allerdings vor einem Beschluss.
Die Preise für Autoersatzteile haben ihren Höhenflug fortgesetzt und sich in diesem Jahr im
Schnitt erneut um 6 Prozent verteuert. Für die vergangenen zehn Jahre steht damit eine
durchschnittliche jährliche Steigerungsrate von 5,4 Prozent zu Buche. Die allgemeine Inflation
betrug im selben Zeitraum 2,4 Prozent p. a. Hinzu kommen Werkstatt-Stundensätze, die mit
knapp 190 Euro bereits seit 2023 auf Rekordniveau liegen.
Vor allem wegen dieser Kostentreiber rechnet der Versicherer-Gesamtverband für 2024 mit
einem Minus von etwa 2 Milliarden Euro in den Kassen der Kfz-Versicherer, die für jeden
eingenommenen Beitrags-Euro 1,06 Euro ausgeben müssen. Merkliche Prämiensteigerungen
sind daher unumgänglich, nachdem die Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung in den letzten
zehn Jahren im Schnitt lediglich um 1,1 Prozent jährlich angehoben wurden.
Ein Versichererwechsel, wie er noch bis zum 30. November möglich ist, kann die
Kostenbelastung indes reduzieren. Wer dabei das Optimum herausholen möchte, sollte nicht auf
Online-Tarifvergleiche zurückgreifen – diese bilden nicht den gesamten Markt ab und warnen
nicht vor brisanten Schutzlücken in Billigtarifen.
Das Bundeskabinett hat im Zuge des Bürokratieentlastungsgesetzes IV eine Änderung des
Versicherungskennzeichen-Systems für Mofas und E-Scooter beschlossen. Bisher müssen diese
jährlich neu versichert werden, was mit einem farbigen Kennzeichen – in diesem Jahr in Blau –
nachgewiesen wird. Ordnungshüter können so schnell erkennen, ob der Versicherungsschutz
aktuell ist. Ab März 2026 sollen die langsameren Zweiräder mit einem permanenten
Kennzeichen versehen werden, das der jeweilige Versicherer nach Vertragsablauf wieder
einzieht. Ein Zulassungsverfahren soll es weiterhin nicht geben.
Die Versicherungswirtschaft ist nicht nur wegen der zusätzlichen Vollzugsaufgabe wenig
begeistert, sondern befürchtet darüber hinaus, dass nach einer Änderung mehr Kleinfahrzeuge
ohne Versicherungsschutz unterwegs sein könnten – auch wenn das für die Fahrer kostspielig
werden kann, denn es handelt sich um eine Straftat. Neben einer Geldbuße drohen
Führerscheinentzug und bis zu einem Jahr Gefängnis. Zudem müssen die Kosten bei einem
Unfall komplett selbst übernommen werden.